Stadt Usedom

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[1] Zitat: [gue99a]

Die Kleinstadt auf der gleichnamigen Ostseeinsel führt seit 1998 eine quergestreifte Stadtflagge in den Farben Blau-Weiß-Blau in den Proportionen 1:3:1, L:B = 5:3. Auf dem weißen Feld befindet sich in einer Größe von 2/3 der Flaggenhöhe das Vollwappen der Stadt, das, stilistisch überarbeitet, 1997 erneut genehmigt wurde.

[2] Zitat: (Quelle: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Usedom vom 07. Februar 2007)

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel (1) Die Stadt Usedom führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen hat folgende Blasonierung: In Silber ein rechtsgewendeter blauer Bügelhelm mit goldener Helmkrone und einem natürlichen Pfauenfederbusch; auf dem Schild ein gekrönter Bügelhelm mit blau-silbernen Decken und einem von zwei blau-silbernen Fähnchen eingeschlossenen Pfauenfederbusch. (3) Die Flagge der Stadt Usedom ist quer zur Längsachse des Flaggentuches von Blau, Weiß und Blau gestreift. Die blauen Streifen nehmen jeweils ein Fünftel, der weiße Streifen nimmt drei Fünftel der Länge des Flaggentuches ein. Auf der Mitte des weißen Streifens liegt das Stadtwappen, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuches einnimmt. Die Länge der Flagge verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Stadt Usedom und die Umschrift „STADT USEDOM“. (5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.