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§ 2 Name, Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Vielist führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen zeigt: „Unter blauem Schildhaupt, darin ein silbernes Segelflugzeug in Frontansicht, in Gold ein rotes Zahnrad, belegt mit einer goldenen Ähre“. (3) Die Flagge der Gemeinde Vielist ist gleichmäßig längsgestreift von Gelb und Blau. In der Mitte liegt auf zwei Dritteln der Höhe des gelben und des blauen Streifens übergreifend das Gemeindewappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift „GEMEINDE VIELIST“. (5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. (6) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Bürgermeister vorbehalten. Es wird im Amt Seenlandschaft Waren, entsprechend der Richtlinie zur Führung und Aufbewahrung von Dienstsiegeln, aufbewahrt. Anhang (Zeichnung): Gemeindeflagge von Vielist