Gemeinde Torgelow am See

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[1] Zitat: (Quelle: Hauptsatzung für die Gemeinde Torgelow am See vom 27. Juni 2007)

§ 2 Name, Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Torgelow am See führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen zeigt: „In Gold über einem blauen Wellenschildfuß vorn ein links gewendeter roter Auerochsenkopf mit abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern, hinten ein grünes Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei grüne Früchte.“ (3) Die Flagge der Gemeinde Torgelow am See ist gleichmäßig längs gestreift von Blau und Gelb. In der Mitte liegt, auf jeweils zwei Drittel der Höhe des blauen und des gelben Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift „GEMEINDE TORGELOW AM SEE“. (5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. (6) Die Führung des Dienstsiegels ist dem Bürgermeister vorbehalten. Es wird im Amt Seenlandschaft Waren, entsprechend der Richtlinie zur Führung und Aufbewahrung von Dienstsiegeln, aufbewahrt.

Anhang (Zeichnung): Gemeindeflagge von Torgelow am See